Am 1.1.2025 treten folgende Änderungen der Anlage 3, Gebühren gemäß § 6, in Kraft:
1. Spielverlegungsgebühren
Für Anträge auf Spielverlegung (Uhrzeit und Tag) auf eigenen Wunsch und mit schriftlichem Einverständnis des Spielpartners sind folgende Gebühren an den FVO zu überweisen:
a) bei fristgemäßer Einreichung (SpO § 50, Punkt 4):
Hiermit möchten wir alle Mannschaften informieren, dass die Staffeleinteilung für die Hallenkreismeisterschaften 2024/2025 der Herren und Junioren HIER zu finden ist.
Zusätzlich laden wir alle Vereine, die sich zur Hallenkreismeisterschaft gemeldet haben, zu einer Sitzung am 8. November um 17:30 Uhr ein. Dort werden alle wichtigen Informationen besprochen.
seit dem 12.09.2024 ist Wilfried Herbrich nicht mehr Staffelleiter der E-Jugend (Staffeln 3 & 4). Die Vertretung übernimmt vorerst Ronny Volker, der Vorsitzende des Jugendausschusses.
Bitte richtet alle Verlegungen, Anfragen oder sonstige Anliegen an ihn.